Mitgliedschaft
Grundlage für die Organisation der Wohnungsgenossenschaft Gröditz eG bildet die Satzung. Sie regelt alle Geschäftsbeziehungen im Innen- und Außenverhältnis.
Mitglieder unserer Genossenschaft genießen folgende Vorteile:
- Jedes Mitglied erwirbt Anteile und wird somit Miteigentümer.
- Mit der Mitgliedschaft wird ein lebenslanges Dauernutzungsrecht erworben.
- Genossenschaftswohnungen sind keine Spekulationsobjekte.
- Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Instandhaltung und Modernisierung investiert.
- Durch das persönliche Stimmrecht der Mitglieder erfolgt die Mitgestaltung bei Entscheidungen der Genossenschaft.
Eine Mitgliedschaft bei der Wohnungsgenossenschaft Gröditz eG kann von jedem Bürger, auch Personengesellschaften des Handelsrechtes sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechtes erworben werden. Ausländische Mitbürger müssen eine gültige Aufenthalts-genehmigung besitzen.
Die Mitgliedschaft wird mit einer Beitrittserklärung erworben. Bei Ihrem Eintritt in die Genossenschaft zeichnen Sie Geschäftsanteile in Höhe von 310,00 €, unabhängig von der Wohnungsgröße.